Jedem ist es vermutlich schon einmal passiert:
Unwohlsein und kränkeln im Urlaub als Tourist oder als Saisonarbeiter.
Wir möchten klären, was man in solchen Situationen auf Sardinien tun kann und an wen man sich am besten wenden sollte.
Außerdem richten wir anschließend das Hauptaugenmerk auf diejenigen, die in Zukunft auf Sardinien leben möchten und geben einen Überblick über das Gesundheitssystem in Italien.
Die Haupttouristenorte auf Sardinien bieten einen 24 h geöffneten, medizinischen Dienst für Touristen an der vom sardischen Gesundheitsamt ASL betrieben wird.
Die Guardia Medica Turistica, die unter anderem auch Hausbesuche bietet, ist in der Regel von Juni bis September geöffnet und man erhält als Patient gegen eine Praxisgebühr eine Behandlung oder ärztliche Verschreibung.
Um eine Liste dieser Erste-Hilfe-Stellen zu erhalten, verweisen wir Sie auf die Homepage des Sistema Sanitario della Sardegna.
Bei schlimmeren Beschwerden oder in besonders akuten Fällen sollte man sich in das nächstgelegene Krankenhaus begeben. Der sogenannte Pronto Soccorso (die Notaufnahme) ist rund um die Uhr besetzt und genau wie in Deutschland auch, erfolgt die Behandlung nach der Dringlichkeit der ankommenden Fälle. Es kann also durchaus sein, dass man sich auf lange Wartezeiten einrichten muss. Außerdem wird abhängig vom Alter des Patienten und der Schwere der Erkrankung eine Notfallbehandlungsgebühr erhoben. Eine Liste der sardischen Krankenhäuser mit Notfallversorgung gibt es auf der Homepage des Sistema Sanitario della Sardegna.
Bei einem temporären Aufenthalt im EU-Ausland werden ambulante und stationäre Kosten unter der Prämisse von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, dass das Krankenversicherungsmitglied oder ein Angehöriger in der Familienversicherung eine europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen kann.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem italienischen Recht und eventuelle Zuzahlungen oder einen gewissen Eigenanteil muss ein gesetzlich versicherter Patient selber tragen.
Ist man im Besitz der europäischen Krankenkassenkarte, kann man im Krankheits- oder Notfall direkt Ärzte für gesetzlich Versicherte und öffentliche Krankenhäuser (Vertragskrankenhäuser) aufsuchen.
Die gesetzlich geregelte Versorgung beinhaltet die medizinisch relevanten Leistungen für die Sicherstellung eines komplikationslosen Aufenthalts.
Auch die Weiterbehandlung fortwährenden Erkrankungen ist inbegriffen, nicht jedoch der bewusste Entschluss, sich einer Behandlung auf Sardinien zu unterziehen.
Bei längeren Auslandsreisen im EU-Ausland legen wir Ihnen eine EU-Auslandsreiseversicherung oder ein Versicherungspaket ans Herz, damit Sie im Fall der Fälle nicht auf eventuelle Mehrkosten sitzen bleiben die durch den vielleicht im Notfall zwingenden Besuch einer Privatpraxis entstehen könnten.
Falls Sie beabsichtigen, in Italien als „Residente“ zu leben dann ist es für Sie von Bedeutung zu wissen, dass Italien allen Italienern und Ausländern mit entsprechendem Anrecht, eine kostenlose Grundversorgung anbieten.
Das staatliche Gesundheitssystem nennt sich Servizio Sanitario Nazionale (SSN, seit 1978)
Im Vergleich zu Deutschland gibt es einige Unterschiede bei der italienischen Krankenversicherung.
Eine der markantesten Unterschiede liegt darin, dass die
medizinische Grundversorgung für alle Bürger kostenlos ist. Dies gilt auch für Rentner und Studenten aus anderen EU_Staaten.
Die Grundversorgung wird durch Steuergelder und Arbeitgeberabgaben finanziert.
Man muss sich bereits im Vorfeld für einen Hausarzt entscheiden, welcher bei einem entsprechenden Bedarf eine Überweisung zu einem entsprechenden, staatlichen Facharzt ausstellt.
Beachtenswert sind auch die regionalen Unterschiede.
Welche Leistungen im Einzelnen bezahlt und erbracht werden legen die jeweiligen Regionen selbst fest.
Grundsätzlich ist es aber so, dass man davon ausgehen, kann dass so gut wie keine medizinische Behandlung vollständig übernommen wird.
Besuche beim Spezialisten oder gar beim Zahnarzt müssen meist voll bezahlt werden.
In Italien ist eine private Krankenversicherung, wie es sie in Deutschland gibt eher unüblich und jegliche Kosten bei privaten Ärzten und Krankenhäusern werden durch sogenannte Zusatzversicherungen gedeckt.
Die Krankenversicherung in Italien ist außerdem nicht mit einer Pflegeversicherung kombiniert, sodass die Pflegeversicherung in Italien ausschließlich bei privaten Anbietern vorzufinden ist.
Wer bereits in Deutschland versichert war und nach Italien auswandert, erhält im Pflegefall die anteiligen Leistungen ausgezahlt.
Welche Leistungen werden in Italien übernommen?
Das Hauptaugenmerk des italienischen Gesundheitssystems liegt auf der Behandlung und Genesung der Patienten. Kaum Unterstützung erfahren Maßnahmen zur Prävention, wie die in Deutschland so bekannten Gesundheitschecks.
Die kostenlose Grundversorgung beinhalten die Behandlung bei einem Allgemeinmediziner oder Kinderärzten, die stationären Aufenthalte im Krankenhaus, einige Zahnbehandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Geburtshilfe und gynäkologische Untersuchungen, wobei man bei diesen ab einem bestimmten Einkommen mit Zuzahlungen rechnen muss.
Verschreibungspflichtige Medikamente unterstehen starken Regeln. Einige Medikamente wie Erkältungs-, Schlaf- und Naturheilmittel werden nicht übernommen, wohingegen besonders kostenintensive Medikamente oder welche, mit starken Nebenwirkungen nur von Fachärzten verschrieben werden dürfen.
Meistens muss man eine Zuzahlung leisten und die Höhe ist hier von der Region festgelegt. Es kann also sein, dass Sie in Sardinien eine geringe Rezeptgebühr zahlen und in anderen Teilen Italiens eventuell die kompletten Kosten übernehmen müssen.
Rentner über 65, Kinder unter 14 Jahren und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sind in der Regel von einer Zuzahlung befreit.
Was benötigt man, um die kostenlosen Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen?
Um die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen zu können, muss man sich bei der lokalen Gesundheitsagentur registrieren lassen und muss dafür einige Unterlagen mitbringen. Dazu gehören ein gülter Ausweis, der codice fiscale was der Steuernummer entspricht, eine gültige Meldebescheinigung sowie einen (falls im Angestelltenverhältnis) Arbeitsvertrag.
Die „Tessara Sanitaria“ (Krankenversicherungskarte) wird bei Vorliegen aller nötigen Dokumente auf den Versicherungsnehmer ausgestellt, beinhalten aber automatisch auch die Angehörigen wie Ehepartner die nicht selber versichert sind, eigene Kinder unter 16 Jahren, studierende und arbeitsunfähige Kinder unter 26 Jahren und Verwandte, die im gleichen Haushalt leben und einer finanziellen Unterstützung bedürfen.
Krankengeld erhalten nur Arbeiter und dabei wird dieses für einen Maximaleitraum von 6 Monaten gezahlt. Dabei ist die Zahlung folgendermaßen gestaffelt:
Vom 1. bis 20. Tag erhalten Versicherte 50 Prozent und ab dem 21. Tag 66,66 Prozent des Bruttoverdienstes. Angestellte haben Anspruch auf eine gesetzliche Lohnfortzahlung für mindestens drei Monate.
Wie funktioniert die Krankenversorgung in Italien?
Im oberen Abschnitt haben wir erwähnt, dass man sich vorerst für einen Hausarzt bzw. einen Kinderarzt entscheiden muss.
Die Versicherten tragen sich hierfür in der lokalen Gesundheitsagentur in die Liste eines Arztes ein, der bei dieser Agentur angestellt bzw. vertraglich gebunden ist.
Die Ärzte haben in der Regel zahlreiche Patienten: Allgemeinärzte bis zu 1500 und Kinderärzte bis zu 800 pro Arzt.
Der sogenannte Basis- oder Primärarzt führt die ambulanten Versorgungen durch und überweist bei Bedarf an einen Facharzt, für den je nach Region eine Gebühr entsteht die z. B. bei dermatologischen Untersuchungen zwischen € 50,- und € 240,- kosten kann. Diese Kosten werden durch die staatliche Krankenversicherung nicht übernommen.
Meistens sind die Inseln und der Süden im günstigeren Preissegment.
Für Termine bei einem Facharzt können auch mehrere Monate ins Land gehen.
Wenn Sie in Italien leben und arbeiten haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Italiener.
Damit Sie die Versorgung des Hausarztes in Anspruch nehmen können, müssen Sie sich in eine Sprechstunde begeben. Wichtig ist hierbei, dass Sie möglichst in den frühen Morgenstunden auftauchen, um eine Chance auf Behandlung zu haben und lange Wartezeiten zu vermeiden. Termine sind nämlich unüblich. Als Patient ziehen Sie im Wartezimmer eine Nummer und Sie werden der Reihe nach aufgerufen und behandelt.
Bei besonderer Dringlichkeit begibt man sich zum Notdienst der staatlichen Krankenhäuser. Wenn Sie in Italien leben und arbeiten haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Italiener.
Wie jedoch erwähnt, können Facharztbesuche sehr kostenaufwendig sein und deswegen empfiehlt es sich eine sogenannte Zusatzversicherung abzuschließen, die für Ausländer, denen keine staatlichen Gesundheitsleistungen zustehen sogar verpflichtend ist.
Die größten Versicherungsinstitute sind hierbei das ehemals staatliche nationale Sozialversicherungsinstitut (Instituto Nazionale delle Assicurazioni/INA), Europa Assistance, Filo Diretto, Pronto Assistance und Sanicard.
Die Kosten für die Zusatzversicherung sind sehr unterschiedlich und da die Leistungen frei wählbar und zusammenstellbar sind, kann der Preis deutlich variieren.
Für eine 4-köpfige Familie kann man mit einem Beitrag zwischen € 1300,- und € 2000,- rechnen. Bei älteren Menschen fallen die Beiträge sogar deutlich höher aus.
Im nächsten Beitrag werden wir aufzeigen, welchen Weg man einschlagen muss um ein „Residente“ zu werden.